Lohnbetrug: 20 Erfolge!

Pressemitteilung der Initiative vom 22.04.10
Vier Arbeiter erkämpfen ihr Recht, weiteren 13 ist der Erfolg zum Greifen nahe!
Vier weitere türkische Werkvertragsarbeitnehmer erstritten heute ihren Lohn in Summen von 7.000 bis 10.000 Euro vom Subunternehmen ARA. Berufungen wurden im Vorhinein nicht gesondert zugelassen (Aktenzeichen 12 CA7266/09 – 12 CA 7269/09). Das Generalunternehmen Joachim Bauer GmbH hatte in einem Vergleich im Dezember 2009 schon für die Zahlungen gebürgt und ist somit nicht mehr beklagt. Auch die beiden Bauarbeiter, die Januar bereits gewonnen hatten, aber nun in 2. Instanz weiterstreiten müssen, werden aller Aussicht nach wieder ihr Recht bekommen.
Ebenso die 13 Männer, die hinter den heute verhandelten Fällen (Aktenzeichen 16 Ca 7289 bis 16 Ca 7302) stehen: Die Richterin liess ihre Zustimmung zur Klage deutlich erkennen und trifft ihr Urteil heute noch. Dieses wird postalisch versendet. Mit dem Kläger A.V., dessen Versäumnisurteil noch nicht in Frage gestellt wurde, haben nun insgesamt 20 der 44 anfänglichen Kläger gewonnen oder sind dem Erfolg zum Greifen nahe. Neun haben, wohl auf Druck des Subunternehmens hin, ihre Klage nicht mehr weiter verfolgt.

Wieso haben 44 türkische Bauarbeiter Klage erhoben?
Im Mai 2009 haben 44 türkische Bauarbeiter am Münchner Arbeitsgericht Klage wegen Lohnbetrug
und misslichen Arbeitsbedingungen gegen ihre Arbeitgeber erhoben.
Ihnen wurde weder der gesetzliche Mindestlohn von 12,85 noch der mündlich vereinbarte Lohn von meist 4,50 Euro die Stunde ausgezahlt. Stattdessen erhielten sie meist nur etwa drei Euro Stundenlohn; sie mussten überdies massiv Überstunden leisten und haben keinen Urlaub erhalten. Des Lesens und Schreibens sind einige der 44 Arbeiter kaum mächtig. Alle leisteten mehrere Blankounterschriften (Kontovollmacht, Schuldscheine, Urlaubsantrag, Zahlungsnachweise etc.), mit denen das Subunternehmen in der Lage war, offizielle Dokumente – vom Stundenzettel bis zu Zahlungsnachweisen – zu fälschen. Somit täuschten sie einerseits ein legales Vorgehen des Unternehmens vor, schafften sich aber gleichzeitig auch Möglichkeiten, die ArbeitnehmerInnen unter Druck zu setzen. Werkvertragsarbeiter1 dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum (6 – 24 Monate) in ausgewählten Sektoren (Bau, Gebäudereinigergewerbe etc.) arbeiten. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist an das Arbeitsverhältnis gebunden: Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit Ablauf des Arbeitsvertrages, ein Arbeitsplatzwechsel ist ausgeschlossen. Tarifvertraglich geregelte Arbeitsrechte müssen (theoretisch) auch Werkvertragsarbeitern gewährt werden – wie dieser Fall zeigt, werden sie aber häufig systematisch umgangen. Zusätzlich untermauert die Koppelung der Aufenthaltserlaubnis an ihren Arbeitsvertrag – sie konnten sich also keine andere Arbeit suchen, ohne in die aufenthaltsrechtliche Illegalisierung zu rutschen – und der Mangel an politischer und juristischer Vertretung die Abhängigkeit und Prekarität des Arbeitsverhältnisses institutionell. Im Gegensatz zu vielen anderen WerkvertragsarbeiterInnen entschlossen sich die 44 türkischen Bauarbeiter – nach einer Razzia des Zolls – Widerstand zu leisten und Klage zu erheben. Am 3. Juli 2009 war der erste Verhandlungstag ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht München. Die Männer waren, ohne Arbeitsverhältnis und somit mit erloschener Aufenthaltsgenehmigung, längst wieder in der Türkei.

Wie reagierten die Verantwortlichen auf diesen Fall von Betrug nicht nur um Lohn, sondern auch um Arbeits- und Menschenrechte?
Der Subunternehmer bedroht die Arbeiter und ihre Familien in der Türkei systematisch mit erpressten Schuldscheinen und fordert die Rücknahme der Klagen. Gleichzeitig zweifeln sie die gefaxten Vollmachten der Arbeiter vor Gericht an, so dass ihre Anwältin neue Vollmachten von den oft analpabetischen und eingeschüchterten Arbeitern in der Türkei erfragen musste. Ausserdem setzten sie einen Arbeiter unter Druck, eine vorverfasste Aussage zu unterschreiben, die die Anwältin und einen weiteren ehrenamtlichen Unterstützer der Arbeiter der Korruption und eigennützlichen Verschwörung beschuldigte.
Die Auftraggeber, unter ihnen der ADAC und die Münchner Immobilien Gruppe, verantwortlich für den Bau der Skyline Tower, die offenbar ohne kritisches Hinterfragen dem kostengünstigsten Subunternehmen den Zuschlag gaben, streiten jede Verantwortung ab.
Die Staatsanwaltschaft hat bis jetzt keine Anklage gegen die Unternehmen erhoben.
Die Gesetzgeber zeigen kein Interesse, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu reformieren.

Nächstes Treffen am 20. April

Am 20. April findet unser nächstes offizielles Treffen statt. 20 uhr im Kulturzentrum Wörthhof, Wörthstr 10. Ihr seid herzlich eingeladen.
Wir werden sowohl unsere Handlungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit unseren osteuropäischen Bekannten als auch den Werkvertragsarbeiter_innen besprechen.

Rückschlag: Werkvertrags-Arbeitgeber legen Berufung ein

Im Fall der zwei im Januar gewonnenen Fälle haben die Anwälte der Firma Ara Berufung eingelegt. Die Verhandlungen gehen vor dem Landesarbeitsgericht weiter. Aller Einschätzung nach werden sie wieder positiv für die Kläger verlaufen, falls diese trotz ihrer schwierigen Lage in der Türkei ihre Klage aufrecht erhalten.

(Halbe?) EU-Bürger_innen & Infostand

Der Infotisch in der Goethestrasse am 26. März ist auf sehr großes Interesse gestoßen.
Neben Diskussion und Begegnung mit vielen Passant_innen, der neuen Beratungsstelle bei ver.di und auch Polizisten, haben wir vor allem Arbeitssuchende/Tagelöhner aus neuen EU-Beitrittststaaten kennengelernt, die unter sehr prekären Verhältnissen leben und arbeiten.

Wir planen mit ihnen gemeinsam an der 1. Mai Demo in München teilzunehmen und auch evtl tragfähige Strukturen zur Verbesserung ihrer Situation aufzubauen. Mit einigen haben wir schon, in Zusammenarbeit mit der neuen verdi-Beratungsstelle, kleine Siege im Markt- und Ämterdschungel erkämpfen können.

Primiți un salar mai mic, față de înțelegerile anterioare cu patronul/patroana dumneavoastra?

Primiți un salar mai mic, față de înțelegerile anterioare cu patronul/patroana dumneavoastra?

Lucrand pe baza unui contract (in limba germana: „Werkvertrag), prin care o parte se obligă să producă contra plată cu materialul clientelului o lucrare, de exemplu construcția unei case, aveți urmatoarele drepturi:

# un salar brut minim de 12,85 Euro pe ora / 8,30 Euro neto pe oră – conform contractului colectiv de munca, prin care s-a stabilit salariul tarifar
# bani de concediu pentru 30 de zile pe an – conform legii SOKA Bau, se indemnizeaza la fel si concediul neluat
# compensatie pentru orele suplimentare
# asigurare medicala
# restituirea impozitului platit pe salariu din partea statului

Noi suntem o organizatie independenta, nu apartinem statului si va oferim anonim si gratuit sfaturi cu privire la drepturile dumneavoastra ca muncitor in Germania, la fel si sprijiinul si sustinerea noastra in caz de nedreptatire.

Cu ajutorul nostru deja trei muncitori au obtinut salariul cuvenit, altii se bucura de restituirea impozitului platit pe salariu.

ATENTIE: Dupa 6 luni de zile dreptul la contestarea salariului neconventional platit se pierde!!

Contactati-ne pentru sfaturi la 089/444.541.58
Domnul Oguz Lüle

Nächstes Treffen & Infostand

Am Di, 23. März, 20 Uhr, findet das nächste Initiative-Treffen statt, wie immer im Freien Kulturzentrum Wörthhof. Willkommen!

Und am Freitag, den 26. März, 11-15 Uhr, sind wir mit einen Info-Stand in der Goethe Strasse, Ecke Landwehr Strasse, um über die Situation von WerkvertragsarbeiterInnen, die laufenden Fälle, Erfolge und unser Beratungsangebot zu informieren.

Получаваш по-малко от договореното?

Получаваш по-малко от договореното?

Знаеше ли, че работещите по договор имат законно право на:
– почасова ставка в размер на 12,85 евро бруто/8,30 евро нето
на час
– 30 дни платен отпуск в годината или парично обезщетение на
неизползван такъв (SOKA BAU)
– заплащане на извънреден труд
– здравна застраховка
– възвръщане на данък oбщ доход

Ние сме независима, частна инициатива и предлагаме анонимни и безплатни консултации и, в чести случаи, подкрепа на работещи с нарушени права и трудово възнаграждение.

С наша помощ, трима работника успяха да получат заплатата си, а други – полагащия им се данък общ доход.

Внимание!
След изтичане на шест месечен срок, изгубваш правото си на иск за неизплатено трудово възнаграждение!

Потърси съвет:
Инициатива за цивилен кураж, Културен център Wörthhof, Wörth Str. 10, Mюнхен
089/44454158 (Oguz Lüle)

İş Sözleşmende yazılandan daha mı düşük ücret alıyorsun?

„İstisna Akdi“ çerçevesinde Türkiye‘den gelen isçilerinde önemli yasal hakları vardır:

– Asgari Saat Ücreti ödeme mecburiyeti (12,85 € Brüt / Net 8,30 € )
– Ücretli izin hakkı (Yılda 30 gün) ve kullanılmayan izinler için ödeme
– Fazla mesai ücretlerinin ödenmesi
– Sağlık Sigortası
– Yıllık Vergi iadesinden yararlanma

Bizler herhangi bir devlet yada özel kuruluşa bağlı olmayan sivil yardım grubuyuz.Yasal haklarınızı almanız için ücretsiz danışma ve destek veriyoruz.

3 İşçi arkadaşınıza, bizim yardım ve desteğimizle maaş ve vergi iadeleri ödenmiştir.

Önemli Uyarı!
Ödenmeyen maaşlarınızı almak için, 6 ay içerisinde itiraz etmeniz gerekmektedir. Aksi halde,zaman aşımına uğrayarak yasal haklarınızı kaybetmiş olacaksınız.

Yardım ve danışma için aşağıdaki adres ve telefona başvurabilirsiniz:

Initiative für Zivilcourage
089/44454158 (Oguz Lüle)
Kulturzentrum Wörthhof
Wörth Strasse 10
81667 München

Kriegst Du weniger Lohn als vereinbart?

[Den Text gibt es bald in verschiedenen Sprachen und als Flyer. Verbesserungsvorschläge willkommen!]

Kriegst Du weniger Lohn als vereinbart?

Wusstest Du, das Werkvertragsarbeitnehmer_innen gesetzliche Ansprüche haben?
Arbeitnehmer_innen im Baugewerbe haben zum Beispiel Rechte auf:
– Tariflohn (je nach Branche; z.B. in der Bau-Branche 12,85 brutto/8,30 netto pro Stunde)
– Urlaubsvergütung (30 Tage im Jahr) und Urlaubsabgeltung für nicht
– genommenen Urlaub (SOKA Bau)
– Überstundenvergütung
– Krankenversicherung
– Lohnsteuerrückvergütung

Wir sind eine unabhängige, nichtstaatliche Initiative in München und bieten anonyme und kostenlose Beratung und gegebenenfalls weitere Unterstützung für um ihren Lohn und ihre Rechte betrogene ArbeiterInnen.

Drei Arbeiter haben mit unserer Unterstüzung erfolreich ihren Lohn und weitere ihre Lohnsteuerrückvergütung erkämpft.

Vorsicht:

Nach 6 Monaten verjährt Dein Anspruch auf ungezahlten Lohn.

Lass Dich beraten:
Initiative für Zivilcourage, Kulturzentrum Wörthhof, Wörth Str. 10, München
08944454158 (Oguz Lüle)

Nächstes Treffen

Das nächste Treffen der Initiative für Zivilcourage zur Werkvertrags-Arbeitersache findet am Dienstag, 23. Februar, 20 Uhr, im Freien Kulturzentrum Wörthhof, Wörth Str. 10 in München, statt – Willkommen!