We won! Obdachloser EU-Bürger klagt Recht auf Unterkunft vor Gericht ein!

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 9.8.17 die Stadt München dazu verpflichtet, dem Unionsbürger Hristo V. zur Behebung der Obdachlosigkeit eine Notunterkunft zuzuweisen und vorläufig bis zum 1. Oktober 2017 zur Verfügung zu stellen. Die Dienstanweisungen des Amtes für Wohnen und Migration sind demnach auch aus der Perspektive des Gerichts in vielen Punkten rechtswidrig – die Kampagne Wohnraum für Alle! sieht ihre Forderungen bestätigt. Die LHS darf weder die Klärung des Sozialhilfeanspruchs noch den amtlichen Nachweis aus dem Herkunftsort, dass auch andernorts kein Wohnraum zur Verfügung steht als Bedingung für die sofortige Unterbringung Vankovs stellen. Lest hier weiter: Pressemitteilung vom 13.8.17

Hintergrundinfos:

Pressespiegel:

Merkur vom 18.8.17: Kein Platz im Heim – Obdachloser verklagt München

SZ vom 22.8.17: Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft vor Gericht ein

heute.at vom 23.8.17: Mutiger Mann — Obdachloser erkämpft vor Gericht eigene Notunterkunft

neues deutschland vom 7.9.17: Recht auf Notunterkunft — Gericht urteilt über einen obdachlosen Arbeitsmigranten aus Bulgarien