Monthly Archive for Januar, 2019

Räumung der Schlafplätze von Wohnungslosen unter der Kapuzinerstraße

Pressemitteilung der Kampagne „Wir wollen wohnen!“

Heute (Dienstag, 22. Januar 2019) in der Früh hat die Stadt München die Schlafstätten von Wohnungslosen in der Unterführung unter der Kapuzinerstraße mit polizeilicher Unterstützung und wahrscheinlich Zustimmung des Grundstückeigentümers geräumt. Sie setzt damit – nach vorheriger jahrelanger weitgehender Duldung – ihr im November begonnenes Programm („Arbeitskreis Wildes Campieren“) fort, im Rahmen dessen bereits Schlafplätze unter den Isar-Brücken und am Giesinger Berg geräumt worden sind, Zelte am Olympiazentrum sind akut bedroht. Manche der von der heutigen Räumung Betroffenen übernachteten bereits seit mehreren Jahren in der Unterführung – diejenigen, die noch heute dort übernachtet hatten, wurden um 7:00 vertrieben. Die Stadt begründet die Räumungsaktionen mit Beschwerden von „Anwohnern“ – in der Tat berichtet einer der heute Betroffenen von Erfahrungen mit verbreitetem Ressintement bis hin zu offen nazistischen verbalen Anfeindungen und eigenmächtigen Versuchen, die Schlafstätten wegzuräumen – sowie der Brandgefahr – 2017 hatte es eine Feuerattacke auf einen Wohnungslosen gegeben, die drei Brände unter der Reichenbachbrücke sind ungeklärt. Im Namen der humanitären Sorge vertreibt und enteignet die Stadt ausgerechnet die Ärmsten. Die Aktion bewirkt jedoch, dass ihnen eine sichere Übernachtung nur noch schwerer gemacht wird. Wiederum wurde kein individueller Kontakt mit den Wohnungslosen gesucht oder gar Unterstützung angeboten, stattdessen wurde lediglich zwei Wochen vorher eine Räumungsankündigung aufgehängt (und stets erneuert, wenn die Zettel zu Schaden kamen). Teils waren die Betroffenen unsicher, wie ernst die Ankündigung zu nehmen ist, nachdem bereits in November – aufgrund von Design und Inhalt – offenbar von der Stadt München den Absender nicht nennende, anonyme auf ein „Camping-Verbot“ hinweisende Zettel als erste Drohgebärde aufgehängt worden waren.

Zynisch verweist die Stadt mit ihrer Räumungsankündigung auf die Möglichkeit der Übernachtung im Kälteschutz in der Bayernkaserne. Ein selbstbestimmtes Leben und das Urteilsvermögen, ob die propagierte vermeintliche Alternative tatsächlich als Übernachtungsmöglichkeit für sie geeignet ist, spricht die Stadt damit den Wohnungslosen ab. Das Kälteschutzprogramm ist allseits bekannt und kommt für viele zur Übernachtung nicht infrage: Schlaflosigkeit, Polizeikontrollen, Diebstahl, die fehlende Möglichkeit, seinen Besitz dort aufzubewahren, sind nur einige der Gründe. Das könnte auch die Stadt wissen, ihr Hinweis auf den Kälteschutz scheint also wohl lediglich als Botschaft an eventuell kritische Passant_innen zu fungieren, dass für die Obdachlosen schon gut gesorgt sei. Mit dem humanitären Kälteschutzprogramm pflegt die Stadt München ihr menschenfreundliches Bild, während sie gleichzeitig in diesem Winter besonders massiv Wohnungslosen das Leben schwer macht. Der Kälteschutz erfüllt dabei nicht einmal die gerichtlich festgestellten Mindestanforderungen an eine ‚menschenwürdige Unterbringung‘, wie sie sicherheitsrechtlich eigentlich allen Obdachlosen zusteht: Insbesondere EU-Ausländer_innen wird diese (das heißt in der Regel eine Unterbringung in Zweibettzimmern in städtischen oder privaten Notunterkünften) jedoch oft mangels nachweisbarer Beschäftigungs- oder Meldezeiten oder eines stabilen Einkommens verweigert, so auch bei einigen der bei der Räumung unter der Kapuzinerstraße Betroffenen.

Nach dem Protest anlässlich der Räumung der Schlafplätze unter den Isar-Brücken im November hatten bereits 15 Betroffene, die unter der Reichenbachbrücke geschlafen hatten, Notunterbringung beantragt. Trotz des gemeinsamen Gesprächs und der Zusage einer wohlwollenden Prüfung seitens des Wohnungsamtleiters Rudolf Stummvoll sind von ihnen bislang lediglich zwei untergebracht worden.

Wir fordern: Sofortiger Stopp der Räumungen! Entschädigung der Betroffenen! Ein Ende der Ausschlüsse von EU-Ausländer_innen! Wohnraum für alle!

Zum rechtlichen und verwaltungspraktischen Hintergrund der Notunterbringung insbesondere bei EU-Ausländer_innen
Die Kommunen in Deutschland sind dazu verpflichtet, die auf Ihrem Gebiet unfreiwillig Obdachlosen menschenwürdig unterzubringen (davon zu unterscheiden ist die freiwillige Übernachtungsmöglichkeit im Kälteschutz in der Bayernkaserne, die wenig mehr als Kältetote auf den Münchener Straßen zu vermeiden sucht). Dabei handelt es sich um keine Sozialleistung, sondern um eine sicherheitsrechtliche Pflicht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Zuständig ist in München das Wohnungsamt. Der Ausschluss von EU-Ausländer_innen geschieht dabei auf zwei Ebenen: 1. Es werden besondere bürokratische Hürden für die Einweisung in eine Notunterkunft errichtet und der Nachweis, dass kein Wohnraum im Herkunftsland besteht, eingefordert. Weitergehende, explizit einen Nachweis der Aufenthaltsdauer fordernde Dienstanweisungen aus vergangenen Jahren hat die Stadt München – auch nach verlorenen Gerichtsprozessen – aufgegeben. 2. Auch nach einer Einweisung stellt die Stadt im Regelfall – wenn von keinem Härtefallfonds Gebrauch gemacht wird – die Kosten der Unterkunft entweder der untergebrachten Person selbst oder einem Sozialleistungsträger in Rechnung. Auch wenn die Stadt eigentlich rechtlich verpflichtet ist, auch unabhängig von der Frage der Bezahlung zunächst unterzubringen, fordert sie meist bereits im Voraus eine Klärung der Bezahlung. Menschen in besonders prekären Beschäftigungsverhältnissen können oft kein ausreichendes regelmäßiges Einkommen aufweisen, mit dem sie die für ein Bett in einem geteilten Zimmer meist völlig überhöhte Miete bezahlen könnten. Sozialleistungsträger (Sozialamt, Jobcenter) könnten die Kosten übernehmen, hier greifen jedoch die sozialrechtlichen Ausschlüsse: Wer nicht für sich selbst oder engste Familienangehörige nachweisen kann, derzeit zu arbeiten oder mindestens ein Jahr (am Stück) gearbeitet zu haben oder fünf Jahre in Deutschland gewesen zu sein oder in eine weitere Ausnahme zu fallen, fällt aus dem Sozialsystem und wird so trotz der sicherheitsrechtlichen Verpflichtung meistens gar nicht erst untergebracht.

Zur Neuheit der Räumungen
Die Stadt betont häufig, dass derartige Räumungen ohnehin schon seit langem regelmäßig stattfinden würden. Wir können dies nicht für das gesamte Stadtgebiet und die gesamte Münchener Geschichte beurteilen. Fakt ist jedoch: Eine derartig konzertierte Aktion hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Es wurden zwar immer wieder Teile des zur Übernachtung etwa unter den Isar-Brücken verwendeten Mobiliars und weitere Gegenstände entsorgt, die Übernachtung wurde jedoch weiterhin geduldet, diejenigen Teile des Mobiliars, für die sich – trotz aller Intransparenz der Kommunikation – Betroffene als Besitzer auswiesen, wurden diesen gelassen.