Der dritte Werkvertragsarbeiter erkämpft sein (Arbeits)Recht!

Nach den zwei gewonnenen Fällen im Januar, hat der türkische Werkvertrags-Arbeiter M. V. seinen ausstehenden Lohn vor dem Arbeitsgericht München zugesprochen bekommen – und zwar in voller Höhe von etwa 8.000 Euro netto. Der anwesende Anwalt des beklagten Subunternehmens ARA enthielt sich jedes Kommentars, so dass ein Versäumnis- und Endurteil erging. Der Subunternehmer kann jedoch innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben. Der zweite Kläger, von dem keine Originalvollmacht vorlag, hatte die Kanzlei der Anwältin heute morgen telefonisch um den Rückzug der Klage gebeten. Er wisse nicht, wieviele Schuldscheine der Subunternehmer ihn habe unterschreiben lassen und das Risiko sei ihm zu hoch. Letzte Woche schon legte das Subunternehmen ein Schreiben eines weiteren Klägers vor, in dem dieser der Anwältin die Vollmacht entzieht.
Das beklagte Subunternehmen scheint nach seinen Niederlagen wieder verstärkt Einfluß auf die klagenden Arbeiter zu nehmen.