Wenn dir jemand sagt, du sollst zurück nach Bulgarien fahren, warum solltest du das akzeptieren?

Seit einiger Zeit ist die Familie A. obdachlos. Krum A., Spaska A. und ihre beiden Söhne sind im Moment in einer Notunterkunft der Stadt untergebracht, davor waren der Vater und der ältere Sohn auf der Straße, die Mutter und der 15-jährige Sohn für 2 Tage von der Bahnhofsmission untergebracht. Am Mittwoch (28.03.) entscheidet das Jobcenter endgültig über ihren Antrag auf Sozialhilfen, nachdem die Familie diese Woche schon eine mündliche Absage bekommen hat. Wenn am Mittwoch negativ über den Antrag entschieden wird, steht die Familie auch wieder auf der Straße, da von der Stadt dann auch keine Notunterbringung mehr bereitgestellt wird. Mehrfach wurde der bulgarischen Familie nun schon gesagt, sie „sollen doch nach Hause fahren“. Krum A. sagt dazu: „Wenn dir jemand sagt, du sollst zurück nach Bulgarien fahren, warum solltest du das dann gleich akzeptieren, und nach Hause fahren? Wenn die Sachbearbeiter sagen, dass wir kein Recht auf Sozialhilfe haben, warum sollten wir das dann einfach so akzeptieren?“ Eine negative Entscheidung wird die Familie nicht kampflos hinnehmen – „Wenn sie uns wieder sagen, sie können nichts für uns tun, dann bleiben wir dieses Mal einfach dort. Dann werden wir eben im Amt übernachten, das ist besser als unter der Brücke.“
Kurz zur Vorgeschichte:
Seit zweieinhalb Jahren ist Krum A. in München gemeldet, und arbeitete seitdem als Selbständiger für verschiedene Arbeitgeber, da er nirgends eine Anstellung finden konnte. Bis heute wartet er noch auf mehrere tausend Euro Lohn aus drei verschiedenen Aufträgen. Im letzten Monat konnten er und seine Familie deswegen die Miete nicht zahlen. Der Vermieter, mit dem sie lediglich einen mündlichen Mietvertrag hatten, wechselte die Schlösser zur Wohnung aus – die Familie stand zum ersten Mal auf der Straße. Sie stellten daraufhin einen Antrag auf Sozialleistungen. Zur Überbrückung wurden sie für eine Woche in einer Pension untergebracht. Der 15- jährige Sohn geht in München zur Schule, der ältere Sohn hat gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Als das Amt ihnen den Anspruch auf Sozialhilfe absprach, da sie – so der Sachbearbeiter, dafür fünf Jahre in München gemeldet sein müssten – erlosch in den Augen der Stadt, auch der Anspruch auf die vorübergehende Unterkunft. Nach hartnäckigen Diskussionen am Amt wird der Antrag jetzt nochmals geprüft – die Gesetzeslage dahingehend scheint keineswegs so klar zu sein, wie es die Sachbearbeiter zunächst dargestellt hatten. Bis zur endgültigen Überprüfung ist die Familie nun noch mal in einer Notunterkunft untergebracht.
Exemplarisch ist die Geschichte hinsichtlich der Spirale aus Lohnbetrug, Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit, die es nun zu durchbrechen gilt. Skandalös ist dabei neben der Willkür der Sachbearbeiter_innen und der undurchsichtigen Gesetzgebung auch, dass die Stadt München eine Familie mit einem schulpflichtigen Kind auf der Straße stehen lässt. Mehr Informationen und Kontakt zur Familie über inizivi [at] gmx.de