Die Stadt München hat seit August 2013 eine Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“, „um die Gefahr der Verfestigung von Strukturen entgegenzuwirken“. Die Obdachlosen gemäß der kommunalen gesetzlichen Verpflichtung unterzubringen, scheint nicht in Frage zu kommen.
Zitat aus dem Sicherheitsbericht (auch sonst lesenswert):
„Der betroffene Personenkreis verfügt in der Regel im Heimatland über Wohnraum. Somit besteht nach aktueller Rechtslage keine Möglichkeit zur Vermittlung in das Sofortunterbringungssystem der Stadt München. Die Personen entscheiden sich trotz dieser Perspektivlosigkeit bewusst für die Einreise ins Bundesgebiet und den Verbleib in München. Aus diesem Umstand ergeben sich die illegalen Lager (Zelte, Autos, Wohnwägen) auf öffentlichem und privatem Grund.
Die Stadt hat sich dieser Problematik angenommen und vertritt die Auffassung, dass mit Augenmaß und in Abstimmung mit den beteiligten Referaten alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden sollen, um die Gefahr der Verfestigung von Strukturen entgegenzuwirken. Parallel zur konsequenten Beendung illegaler Lager erhalten die betroffenen Personen – soweit möglich – Hilfsangebote.“