Im März 2016 haben wir mit dem Kampagnen-Bündnis „Wir wollen wohnen – Wohnraum für alle“ gefordert, dass die Stadt München unfreiwillig wohnungslosen Menschen ganzjährig und ganztägig eine menschenwürdige Unterkunft zur Verfügung stellt und Möglichkeiten schafft, sich trotz Obdachlosigkeit melderechtlich in München zu registrieren. (Flyer auf deutsch, български, ungarisch, türkce, serbokroatisch, rumänisch, english)
Mit diesem Post wollen wir kurz über die Kampagne informieren und relevante Materialien öffentlich zur Verfügung stellen. Das gesammelte Wissen kann auch für andere Städte relevant sein.
Die Stadt München hat in den letzten Jahren den Zugang von obdachlosen Menschen zu städtischen Notunterbringungen stark eingeschränkt. Ihr Ziel ist es vor allem, Armutszuwanderung abzuschrecken (Abschreckung wird dabei von verantwortlichen Akteuren oft euphemistisch umschrieben als „Anreizeffekte vermeiden“). Juristen erklären aber, dass Kommunen nicht nur politisch und sozial, sondern auch rechtlich verpflichtet sind, unfreiwillig obdachlose Menschen unterzubringen (Gutachten der BAGW). So sei auch die in München geltende Dienstanweisung vom 12.8.15 rechtswidrig (rechtliche Stellungnahme von RA Ruder). Die städtische Ausgrenzungspolitik produziert Obdachlosigkeit. Immer mehr Menschen, die in München leben und vielfach auch arbeiten, schlafen auf der Straße. Um Kältetote zu vermeiden, hat die Stadt das Kälteschutzprogramm eingeführt, dass in dem Wintermonaten einen Schlafplatz anbietet. Das Programm genügt aber nicht den Mindeststandards einer menschenwürdigen Unterbringung (siehe Rechtsgutachten BAGW S. 44ff.).
Mit kraftvollen Demonstrationen (siehe Video und SZ-Artikel) haben wir gegen diese städtische Politik protestiert. Wir haben dem Amt für Wohnen und Migration unsere Forderungen und Argumente vorgelegt (hier die Antwort des Sozialreferats). Die Grünen haben im Stadtrat einen Antrag gestellt. Das Amtsgericht hat den Eilantrag einer obdachlosen Person auf Unterbringung zwar abgelehnt, (Urteil, Eilantragsbeispiel auf Anfrage), gleichzeitig aber klargestellt (insb. S. 6), dass die Zuständigkeit bei der Kommune des aktuellen Aufenthaltes liegt und unabhängig vom vorherigen Wohnort ist. Die meisten der Nachweise, die das Wohnungamt zur Unterbringung verlangt – wie etwa ein Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und die Anspruchsklärung beim Jobcenter – tun also auch nach Auffassung des VHGs nichts zur Sache, wenn obdachlose Personen eine Notunterbringung beantragen.
Dieses Jahr schließt der Kälteschutz erst Ende April, also einen Monat später als 2016. Ab Anfang Mai werden aber wieder hunderte Menschen in München auf der Straße stehen. Wir werden weiterhin eine ganztägige und ganzjährige Unterbringung für alle Menschen fordern, die in München unfreiwillig obdachlos sind. Wenn ihr mitmachen wollt, meldet euch gerne unter der Emailadresse wirwollenwohnen [at] riseup.net !
Pressespiegel:
– Radiobeitrag Zündfunk
– Video von der Demo am 1.3.16
– SZ vom 22.3.16: Kritiker zur Unterbringung Obdachloser: Praxis der Stadt sei rechtswidrig
– Bericht in Bulgarisch auf arsindikat: Протест на бездомни български работници мигранти в Мюнхен
– SZ vom 1.3.16: Obdachlose Tagelöhner demonstrieren vor dem Rathaus
– tz vom 1.4.16: Aufstand der Armen: Obdachlose fordern Unterbringung
– az vom 31.3.16: Doppelt so viele wie 2008. Schicksal Obdachlosigkeit: 5400 Münchner hat’s erwischt
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