Ein sechsjähriges Kind mit bulgarischer Staatsangehörigkeit hat einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen, der vor der Vollzug des Ausländerrechts warnt. Da es seinen Unterhalt nicht ohne Bezug von öffentlichen Leistungen sicherstellen könne, drohe ihm die Abschiebung. Hier der (anonymisierte) Brief.
Ein Anruf bei der Ausländerbehörde klärte auf, dass alle Familienmitglieder solch einen Brief erhalten haben sollten, bei den anderen aber eine falsche Adresse verwendet worden war.
Der Vater arbeitet und verdient etwa 1000 Euro monatlich. Die Mutter wird bald einen vom Jobcenter vermittelten Deutschkurs besuchen und hofft dann, auch Arbeit zu finden. Im Moment verdient sie in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bereits 200 Euro monatlich. Der eine Sohn besucht die 7. Klasse, der andere ist noch im Kindergarten. Die Familie bezieht Leistungen nach SGB 2 als „Aufstocker“.
Diese Informationen würden wir nun der Ausländerbehörde schicken und (eher hoffnungslos) hoffen, dass sie es sich noch einmal anders überlegen.
Wir kennen einige Familien mit bulg. Staatsbürgerschaft, die „öffentliche Leistungen“ beziehen. Es wäre eine Katastrophe, wenn dem nun Steine in den Weg gelegt werden würden. Bis jetzt wurde uns immer versichert, dass die Anfechtung der Freizügigkeit (in München) als nicht praktikabel eingeschätzt und deswegen nicht praktiziert werde, da die Leute ja einfach wieder zurückkommen könnten. Wir fürchten nun, das der Weg zum Bezug von öffentlichen Leistungen so aber gänzlich versperrt werden soll.
Kennt ihr ähnliche Fälle? Welche Möglichkeiten gibt es, darauf zu reagieren / Einspruch zu erheben? Gäbe es rechtliche oder politische Wege? Oder habt ihr eine Idee, wer weiterhelfen könnte? Wir bitten um Ratschläge und Erfahrungsaustausch. inizivi at gmx.de